Der Teilnahmebeitrag für die Aktion ist der Ausschreibung zu entnehmen. Auf der Landesversammlung liegt die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende bei dem/der Stammesführer/in. Er/sie muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen. Fahrtkostenausgleich ab Landesgrenze Baden-Württemberg, bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nur bei Ausnutzung aller Vergünstigungsmöglichkeiten, u.a. der Bahnkundennummer des BdP. Diese kann bei der Stammesführung, ggf. bei der Landesgeschäftsstelle erfragt werden. Nutzung von Fernverkehr (ICE/IC/EC) nur nach Rücksprache mit der Maßnahmenleitung. Fahrtkostenausgleich bei Anreise mit dem Auto zu gültigen LV-km-Sätzen nur bei Bildung von Fahrgemeinschaften, d.h. der Mitnahme von auf oder in der Nähe der Fahrstrecke Wohnenden. Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise Fahrtkostenausgleich nur bei vorheriger Absprache mit der Maßnahmenleitung. Bei Anmeldung nach Anmeldeschluss bis einen Tag vor Aktionsbeginn erhöht sich der Teilnahmebeitrag um 10 €. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und länger als eine Woche vor Aktionsbeginn wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 25% des Teilnahmebeitrages fällig. Bei Rücktritt kürzer als eine Woche vor Aktionsbeginn und Nichterscheinen wird eine Rücktrittsgebühr von 70% des Teilnahmebeitrages fällig. Ausnahmen: Krankheit (mit ärztlichem Attest) oder Trauerfall. In diesem Fall wird der Unkostenbeitrag von 25% des Teilnahmebeitrages fällig. Rücktrittsgebühren werden auf ganze Euro gerundet. Ein Rücktritt muss auch dann erklärt werden, wenn noch keine Anmeldebestätigung des Landesverbandes vorliegt. Rücktritte sind schriftlich an die in der Ausschreibung genannte Anmeldeadresse oder Anmelde-Kontaktperson zu richten.

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