Gemäß des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit haben ArbeitnehmerInnen in Baden-Württemberg Anspruch auf bis zu 10 Tage (i.d.R. unbezahlten) Sonderurlaub.

Um eine Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit zu beantragen füllt Ihr dieses Formular aus und schickt es unterschrieben an die Geschäftsstelle: Antragsformular_Freistellung

Details zu Vorraussetzungen, Umfang, etc. findet Ihr hier. Bitte beachtet, dass es sich hier um ein Landesgesetz handelt und es sich in anderen Bundesländern anders verhält. In gegründeten Einzelfällen ist auch eine Beurlaubung vom Schulunterricht möglich.

Bei Schwierigkeiten oder Fragen meldet Euch einfach bei uns.

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